Eine Bürgschaft zurückfordern Beta
Wenn der Sicherungszweck hinfällig ist, können Sie als Auftragnehmer eine Bürgschaft über Trustlog beim Auftraggeber zurückfordern, indem Sie den Auftraggeber bitten, die Bürgschaft zu enthaften bzw. zurückzusenden.
Wann kann eine Bürgschaft zurückgefordert werden?
Grundsätzlich können Sie jede Bürgschaft zurückfordern, sofern Ihnen die Aktion "Zurückfordern" im Aktionsmenü der Bürgschaft angezeigt wird. Das ist nicht der Fall, wenn die Bürgschaft ungeprüft oder enthaftet ist, oder wenn Sie nicht über das Recht "Zurückfordern" verfügen.
So fordern Sie eine Bürgschaft zurück
Öffnen Sie die Detailansicht einer ausgestellten Bürgschaft und öffnen Sie dort das Aktionsmenü. Wenn die Rückforderung für diese Bürgschaft möglich ist, finden Sie dort die Aktion „Zurückfordern".

Prüfen Sie die angezeigten Angaben und bestätigen Sie die Rückforderung mit dem Button "Bürgschaft zurückfordern".
Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Rückforderung einer digitalen Trustlog-Bürgschaft oder einer Papier-/PDF-Bürgschaft:
Digitale Trustlog-Bürgschaft
- Der Auftraggeber erhält in Trustlog eine Aufgabe zur Prüfung Ihrer Rückforderung.
- Bei Zustimmung wird die Bürgschaft enthaftet und Sie erhalten eine Mitteilung in Trustlog.
- Bei Ablehnung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, einen Grund anzugeben. Sie erhalten ebenfalls eine Mitteilung in Trustlog.
Papier-/PDF-Bürgschaft
- Der Auftraggeber erhält eine E-Mail mit der Bitte, Ihre Rückforderung zu prüfen. Sie erhalten diese E-Mail zur Information in Kopie.
- Die wichtigsten Angaben zur Bürgschaft werden automatisch mitgesendet.
- Eventuelle weitere Abstimmungen erfolgen außerhalb von Trustlog.
- Sofern der Auftraggeber die Bürgschaft zurücksendet bzw. enthaftet, passen Sie den Status der Bürgschaft in Trustlog bitte manuell an.
Beta
Die Funktion zur Rückforderung von Bürgschaften steht zunächst kostenfrei zur Verfügung. Trustlog behält sich vor, den Leistungsumfang oder die Verfügbarkeit der Funktion zukünftig anzupassen.