Zweitprüfung für Aufträge
Das 4-Augen-Prinzip stellt sicher, dass die Beauftragung einer Bürgschaft nicht von einer einzelnen Person allein durchgeführt wird.
Stattdessen erfolgt eine zusätzliche Prüfung durch eine zweite Person, bevor der Bürgschaftsauftrag zur Weiterleitung an den Bürgen freigegeben wird. So werden Fehler reduziert und die Qualität sowie Sicherheit der Prozesse erhöht.
1. Aktivierung und Rollenkonfiguration Administrator
Aktivierung der Zweitprüfung
Administratoren des Auftragnehmers können die Nutzung des 4-Augen-Prinzips aktivieren oder deaktivieren.

Bei der Aktivierung wird der Administrator durch einen geführten Einrichtungsprozess geleitet, um die Zweitprüfung für das Unternehmen vollständig zu konfigurieren. Dazu gehört:
- die Vergabe der erforderlichen Berechtigungen an bestehende Rollen oder
- die Anlage einer neuen Rolle einschließlich der Zuordnung der entsprechenden Nutzer
Berechtigungen konfigurieren Menüpunkt 'Nutzer und Rollen'
Aufträge

2. Bürgschaft beauftragen (Erstprüfer)
Zweitprüfung konfigurieren
Im Verlauf des Prozesses legen Sie fest, wer die Zweitprüfung übernimmt.
Wählen Sie aus, wer die Zweitprüfung durchführen soll:
- Alle berechtigten Nutzer
- Einen konkreten Nutzer mit dem erforderlichen Recht
Auftrag prüfen und übergeben
Vor dem Absenden überprüfen Sie Ihre Eingaben anhand der Bürgschaftsvorschau.
- Prüfen Sie alle Angaben sorgfältig
- Starten Sie anschließend die Prüfung über die Schaltfläche
„Zweitprüfung beauftragen“
Nach dem Absenden wird automatisch eine Prüfaufgabe erstellt.
Systemrückmeldung:
- „Der Auftrag wurde erfasst und die Zweitprüfung beauftragt.“
Der Auftrag wechselt anschließend in den Status „Zweitprüfung“.
3. Auftrag prüfen (Zweitprüfer)
Aufgabe aufrufen
- Sie erhalten eine neue Aufgabe im Menü Aufgaben
- Titel der Aufgabe: „Auftrag prüfen (Zweitprüfung)“
- Öffnen Sie die Aufgabe zur Bearbeitung
Auftrag prüfen
- Prüfen Sie die Auftragsdaten sowie den Avaltext sorgfältig
- Bestätigen Sie die Prüfung über „Weiter“
Entscheidung treffen
Sie haben folgende Optionen:
Auftrag freigeben
Der Bürgschaftsauftrag wird unverändert akzeptiert und anschließend an den Bürgen übermitteltAuftrag ablehnen
Der Auftrag wird abgelehnt- Angabe eines Ablehnungsgrundes im nächsten Schritt erforderlich
- Eine Korrekturschleife gibt es nicht: Der Ersteller sieht den Kommentar und muss bei Bedarf einen neuen Auftrag erstellen
- Alle Erstprüfer bzw. Ersteller mit dem Recht „Aufträge einreichen" erhalten automatisch eine Mitteilung über die Ablehnung